Prävention
Kaum ein Thema ist so wichtig geworden wie das Thema Prävention. Der Verein TuS Saxonia Münster von 1883 e.V. hat ein Präventionskonzept entwickelt und sensibilisiert seine Mitglieder mit einem Verhaltenskodex. Unsere Präventionsbeauftragen Astrid Böing sowie Marc Dillmann erteilen gerne Auskunft.
Verhaltenskodex
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Für ein faires Miteinander, einen respektvollen und gewaltfreien Umgang sowie für ein
offenes und sportliches Umfeld akzeptieren alle Mitglieder, Eltern und Fans des TuS Saxonia
Münster unseren Verhaltenskodex.
RESPEKT
● Wir verpflichten uns zu gegenseitigem Respekt!
● Das bringen wir gegenüber allen Kindern, Jugendlichen, Erwachsenen,
Trainerinnen, Betreuerinnen, Fans und Eltern unseres und auch jeden anderen
Vereins zum Ausdruck.
FAIRNESS
● Gegenüber gegnerischen Vereinen verhalten wir uns immer fair.
● Absichtliche Fouls, Beschimpfungen oder Provokationen haben weder auf noch
neben dem Spielfeld etwas verloren.
● Spielentscheidungen der Schiedsrichter oder Trainer*innen akzeptieren wir
kommentarlos.
VERANTWORTUNG
● Jeder ist sich bewusst, dass unser Vereinsgelände inklusiv aller Räume und
Materialien pfleglich zu behandeln ist.
● Wir achten daher überall auf Sauberkeit und gehen mit allen Dingen ordnungsgemäß
um. So vermeiden wir unnötige Schäden und Vandalismus.
INTEGRATION
● Zum TuS Saxonia gehören Menschen unterschiedlicher Nationalität,
unterschliedlichen Glaubens, unterschiedlicher sexueller Identität, Menschen mit und
ohne Behinderung, Alte und Junge und Menschen unterschiedlichen Könnens.
● Niemand wird von uns diskriminiert, vielmehr unterstützen wir einander und bemühen
uns aktiv um die Integration eines jeden Menschen in unsere Gemeinschaft.
PRÄVENTION
● Wir positionieren uns klar gegen Gewalt.
● Drohungen, Tätlichkeiten, unbeherrschtes Verhalten oder Sachbeschädigung haben
bei uns keinen Platz.
● Wir dulden keine Drogen oder andere Straftaten in unserem Verein.
● Wir achten auf die Einhaltung des Jugendschutzes und verzichten daher bei
Jugendspielen auf Alkoholausschank.
● Das Rauchen ist während der Spiele und des Trainings der Jugendmannschaften
ausschließlich im Raucherbereich oder außerhalb des Geländes gestattet.
SEXUALISIERTE GEWALT
● Wir verpflichten uns alles zu tun, damit keine Grenzverletzungen, keine sexualisierte
Gewalt und kein sexueller Missbrauch möglich werden.
● Wir respektieren die individuelle Empfindung, die Intimsphäre und die persönlichen
Schamgrenzen aller Kinder, Jugendlichen und Erwachsenen.
● Gegen sexistisches, diskriminierendes, rassistisches und gewalttätiges verbales oder
auch non-verbales Verhalten beziehen wir aktiv Stellung.
ELTERN
● Eltern nehmen Anteil am Vereinsleben und arbeiten vertrauensvoll mit den
Trainerinnen und Betreuerinnen zusammen.
● Alle Eltern sind sich ihrer Vorbildfunktion bewusst und verhalten sich jederzeit
entsprechend unseres Verhaltenskodex.
● Die sportlichen Entscheidungen überlassen sie den Trainer*innen und akzeptieren
diese.
● Die Eltern werden regelmäßig über wichtige Ereignisse und Neuigkeiten aus der
Mannschaft und des sportlichen Umfelds ihres Kindes informiert.
FANS
● Als Fans repräsentieren wir ebenfalls unseren Verein und verhalten uns daher
entsprechend des Verhaltenskodex.
● Wir leben Werte wie Fairplay, Respekt und Toleranz!
Präventionskonzept
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Der Vereinsvorstand hat die Grundsatzentscheidung getroffen, sich aktiv für den Schutz von Kindern
und Jugendlichen in unserem Verein einzusetzen und beschreibt mit diesem Konzept die konkreten
Maßnahmen, die im Verein umgesetzt werden. Effektive Prävention kann nur stattfinden, wenn alle
Beteiligten im System mit dem Thema vertraut sind, Vorgehensweisen abgesprochen und ein
respektvoller Umgang mit den Betroffenen sichergestellt wird.
● Der Vorstand erklärt das Thema Prävention und Intervention sexueller, körperlicher und
psychischer Gewalt im Sport zur „Vorstandssache“
● Wir verstehen die Präventionsarbeit als ein Qualitätsmerkmal unserer Vereinsarbeit und
werden so unserer Verantwortung den uns anvertrauten Kindern und Jugendlichen gerecht
● Als Vertrauensperson und Ansprechpartner in Sachen sexueller, körperlicher oder
psychischer Gewalt im Verein stehen für den Erstkontakt die vom GF Vorstand benannten
und dafür geschulten Personen zur Verfügung. Sie unterrichten im Krisenfall den Vorstand
unmittelbar.
● Alle Vorstandsmitglieder, Trainer, Betreuer und sonstige ehrenamtliche Mitglieder des
Vereins dokumentieren mit der Unterzeichnung des Verhaltenskodex, dass sie die Arbeit mit
Kindern und Jugendlichen in unserem Verein unter Einhaltung ethischer und moralischer
Gesichtspunkte gestalten und dass sie tätig werden, wenn ihnen ein Sachverhalt
sexualisierter, körperlicher oder psychischer Gewalt bekannt wird.
● Alle Vorstandsmitglieder, Trainer und Betreuer von Jugendmannschaften müssen in einem
zweijährigen Rhythmus ein erweitertes Führungszeugnis ( §30a BZRG ) vorlegen. Die
Dokumentation der Vorlage erfolgt durch die Geschäftsführung. Die Vertraulichkeit wird
zugesichert. Bei Verweigerung der Vorlage des erweiterten Führungszeugnisses lehnt unser
Verein zum Schutz der Kinder und Jugendlichen die Zusammenarbeit mit der
entsprechenden Person ab.
● Im Falle von Eintragungen gemäß §§174ff. StGB im Führungszeugnis muss der Vorstand ggf
unter Einbeziehung externer Stellen per Vorstandsbeschluss entscheiden, ob eine Tätigkeit in
unserem Verein trotzdem zugelassen wird.
● Der Vorstand und alle ehrenamtlichen Mitarbeiter des Vereins bewahren Ruhe, wenn wir von
einem Verdachtsfall in Kenntnis gesetzt werden. Wir wissen, dass jede Form von Aktionismus
dem Betroffenen schaden kann. Die Anonymität aller Beteiligten muss gewahrt werden. Das
Opfer steht im Mittelpunkt der Sorge (Opferschutz). Es muss alles getan werden, um einen
weiteren Schaden oder eine Traumatisierung zu zu verhindern. Äußerungen etwaiger
Verdachtsmomente gegenüber Dritten müssen unterbleiben, denn auch die
Persönlichkeitsrechte des Beschuldigten werden beachtet. Die Verletzung dieser Rechte
kann Schadensersatzansprüche auslösen.
● Wir schenken den Äußerungen von Kindern und Jugendlichen Glauben, nehmen sie ernst
und geben keine Versprechungen ab. Wir erläutern ihnen, dass wir uns zunächst selbst Hilfe
holen werden ( zuständige Fachstelle: Kinderschutzbund Münster e.V., Berliner Platz 33, Fon:
0251-47180 )
● Alle Informationen werden entsprechend unserer Interventionsleitlinie im Krisenfall
dokumentiert.
● Maßnahmen sind altersgemäß mit den Betroffenen selbst oder mit deren gesetzlichen
Vertretern abzusprechen und transparent zu machen. Eine erforderliche Information der
betroffenen Eltern erfolgt erst nach Absprache mit den Vertrauenspersonen unseres Vereins,
wobei sichergestellt sein muss, dass die Eltern nicht selbst in den Sachverhalt involviert sind.
● Die Ansprache der „beschuldigten“ Person erfolgt ausschließlich über den Vorstand!
● Die Einschaltung der Strafverfolgung obliegt den gesetzlichen Vertretern der Betroffenen und
sollte nur nach Absprache mit dem Vorstand erfolgen.
● Täter*innen müssen in unserem Verein mit Konsequenzen rechnen. Wir dulden keinerlei
Form von körperlicher, psychischer oder sexualisierter Gewalt!
● Informationen an die Medien erfolgen ausschließlich über den GF Vorstand unter Wahrung
der Persönlichkeitsrechte aller betroffenen Personen. (Stand 05/2021)
Interventionsleitlinie im Krisenfall
Mehr erfahrenInterventionsleitlinie im Krisenfall
Dieser Interventionsleitfaden beschreibt die konkreten Maßnahmen, welche im Verdachtsfall
von sexualisierte Gewalt ergriffen werden müssen. Dadurch wird den dafür beauftragten
Personen Handlungssicherheit gegeben.
1.Im Verdachtsfall steht an erster Stelle Diskretion
2.Für den Erstkontakt stehen zwei Ansprechpartner zur Verfügung. Aktuell sind dies
Astrid Böing und Marc Dillmann
3.Sicherung und Dokumentation: Informationen sind vom jeweiligen Adressaten ohne
eigene Interpretation des Sachverhaltes zu dokumentieren. Wichtig festzuhalten ist in
erster Linie Datum, Uhrzeit, Gesprächspartner, Art der Information und Inhalt des
Gespräches
4.Dem Betroffenen wird gut zugehört und seinen Schilderungen wertfrei Glauben
geschenkt
5.Es werden keine Versprechen gegeben, die nicht eingehalten werden können,
vielmehr werden alle weiteren Schritte zunächst mit fachlicher Unterstützung und
immer in Absprache mit dem Betroffenen getroffen: Transparenz
6.Bei Verdacht von strafbaren Handlungen erfolgt unverzüglich die Kontaktaufnahme
mit einer externen Fachstelle ( Kinderschutzbund ) – niemand wird eigenmächtig
tätig!
7.In Absprache mit der externen Stelle werden vereinsinterne Sicherheitsmaßnahmen
eingeleitet, um einen weiteren Kontakt des Beschuldigten mit Kindern zu verhindern
8.Bei konkretem Verdacht sollte frühzeitig ein Rechtsbeistand im Hinblick auf weitere
Schritte und Absprachen zur Information der betroffenen Eltern befragt werden.
9.Eine Einschaltung der Strafverfolgungsbehörde obliegt den gesetzlichen Vertretern
des Betroffenen
10.Vereinsmitglieder oder ggf die Öffentlichkeit werden ausschließlich nach Absprache
der externen Fachstelle informiert, wobei die Anonymität aller Beteiligten gewahrt
bleiben muss
Grundsätzlich gilt bei allem Handeln: Kinderschutz geht vor Täterschutz!